Kursteilnahmepflicht
Ob der Kurs komplett oder evtl. nur teilweise besucht werden muss (Teildispensation), bestimmt alleine der Kanton (Berufsinspektorat). Verschiedene Branchen haben auch zusätzliche Bedingungen, um Lernende ausbilden zu können. Erkundigungen sind bei der zuständigen Branche oder beim Kanton (Berufsinspektorat) einzuholen.

Bei verspäteter Antragstellung oder im Falle des unentschuldigten Fernbleibens ist keine Rückerstattung der Kursgebühren möglich.

Kurskosten
CHF 690.- (inkl. Unterlagen)

Ich verpflichte mich zur Zahlung der Kursgebühr. Anträge auf eine vollständige oder teilweise kostenfreie Verschiebung des Kurses müssen mindestens sechs Werktage vor dem bestätigten Kursbeginn beim Aargauischen Gewerbeverband (c.lehmann@agv.ch) eingereicht werden.

Rabatt
CHF 100.- Rabatt für Mitglieder des Aargauischen Gewerbeverbandes und Firmen mit Lernenden (Kaufleute) Branche Dienstleistung & Administration, die den ÜK im Kanton Aargau besuchen.

Kursverschiebungen
Gesuche müssen bis eine Woche vor Kursbeginn beim Aargauischen Gewerbeverband eingegangen sein. Bei unentschuldigtem Fernbleiben erfolgt keine Rückerstattung des Kursgelds.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Buchungstool auf der Website und ist und ist jederzeit für alle nicht bereits ausgebuchten Kurse möglich. Die Anmeldung gilt nur als definitiv mit schriftlicher Bestätigung und sofern sich genügend Teilnehmende für den Kurs angemeldet haben.

Abschluss
Den, auf Ihren Namen ausgestellten, eidgenössisch anerkannten Ausweis für Berufsbildner/innen erhalten Sie nach Beendigung des kompletten Kurses und Kursgeldbegleichung.

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